Rechtsanwalt Michael Loewer
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Michael Loewer ist seit den 1990er Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er als Kaufmann und Geschäftsführer im Einzelhandel tätig — diese unternehmerische Erfahrung prägt seine praxisnahe Beratung bis heute.
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Dozententätigkeit
- Berliner Anwaltsverein (Fortbildung von Rechtsanwälten)
- Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte – VdAA (Fortbildung von Fachanwälten und Personalverantwortlichen)
- ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (Betriebsratsschulungen)
- APRAXA e.G. (Fortbildung von Fachanwälten und Personalverantwortlichen)
- IHK Berlin (Arbeitsrecht für geprüfte Personalfachkaufleute)
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg
- Landesamt für Soziales und Familie des Freistaates Thüringen
Vortragsschwerpunkte: Arbeitsrecht für Personalverantwortliche · Elternzeit in der betrieblichen Praxis · Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz · Diskriminierungsverbote im Erwerbsleben · Tarifrecht im öffentlichen Dienst Berlin
Veröffentlichungen
Arbeitsrechtliche Aspekte der Elternzeit
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Berliner Anwaltsverein, Sprecher des Arbeitskreises Arbeitsrecht
- Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA)
- Rechtsanwaltskammer Berlin
Werdegang
| Nach dem Abitur | Studium der Rechtswissenschaft in Berlin |
| Parallel zum Studium | Kaufmännische Tätigkeit im Tabakwarengroßhandel; Geschäftsführung eines mittelständischen Einzelhandelsunternehmens mit mehreren Filialen; Beteiligung an einer OHG im Bereich Tabakwaren, Presse und Automaten |
| 1998 – 2000 | Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin Ausbildungsschwerpunkt: Arbeitsrecht · Station u.a.: Arbeitsgericht Berlin |
| 2000 | Zulassung als Rechtsanwalt |
| seit 2014 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |