Duldung
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die Bescheinigung einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung. Für viele, die keinen Aufenthaltstitel erhalten können, ist sie dennoch der einzige Weg zum zeitweiligen Verbleib in Deutschland.
Wann besteht ein Anspruch auf Duldung?
Sie haben einen Anspruch auf Duldung, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel:
- Es bestehen keine Flugverbindungen ins Heimatland.
- Der für die Abschiebung erforderliche Pass liegt der Ausländerbehörde nicht vor.
- Eine Abschiebung wäre aus gesundheitlichen Gründen lebensgefährlich.
- Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen (Ausbildungsduldung).
Wie lange gilt eine Duldung?
Nach einer Duldungszeit von längstens 18 Monaten soll grundsätzlich ein humanitärer Aufenthaltstitel erteilt werden. In der Praxis wird die Duldung jedoch häufig über mehrere Jahre verlängert — oft mit der Begründung, das Ausreisehindernis sei selbst verschuldet, etwa weil an der Passbeschaffung nicht mitgewirkt wurde.
Beschäftigung während der Duldung
Grundsätzlich kann mit einer Duldung die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Ausreisehindernis als selbst verschuldet gilt. In diesen Fällen besteht ein nahezu unbegrenztes Arbeitsverbot.
Duldung entzogen — was tun?
Wenn Ihnen eine Duldung nicht erteilt oder verlängert wird und stattdessen eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt wird, kann eine Abschiebung unmittelbar bevorstehen. In diesem Fall sollten Sie sofort eine Beratungsstelle oder einen Anwalt aufsuchen — ob verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz noch möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Hinweis zu unserer Beratung
Die Duldung ist ein Randbereich unserer Praxis. Wir nehmen in diesem Bereich nur in begrenztem Umfang Mandate an. Wenn Sie eine erste Einschätzung wünschen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular — wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und sagen Ihnen offen, ob wir helfen können.
