Einbürgerung
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und begleiten Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren.
Wer kann eingebürgert werden?
Eine Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn Sie seit mehreren Jahren in Deutschland leben und Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.
Voraussetzungen
- Aufenthalt in Deutschland In der Regel mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
- Gesicherter Lebensunterhalt Sie sollten keinen Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung/Bürgergeld) haben
- Deutschkenntnisse Sprachzertifikat B1
- Einbürgerungstest Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Straffreiheit Keine relevanten Vorstrafen (Geldstrafen bis 90 Tagessätze grundsätzlich unschädlich)
- Geklärte Identität z. B. durch Reisepass
- Loyalitätserklärung (extremistische und antisemitische Handlungen schließen Einbürgerung aus)
Eine mehrfache Staatsangehörigkeit ist inzwischen grundsätzlich möglich. Deutsche Staatsangehörige benötigen daher auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Besondere Fälle
- Ehepartner deutscher Staatsangehöriger: Einbürgerung bereits nach 3 Jahren rechtmäßigen Inlandsaufenthalts und 2 Jahren Ehebestandsauer möglich
- Miteinbürgerung von Kindern: Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam miteingebürgert werden
- besondere Integration: Eine Verkürzung der Einbürgerungszeiten auf 3 Jahre bei herausragender Integration ist seit Oktober 2025 nicht mehr möglich; auch wenn Sie den Antrag bereits vorher gestellt haben.
Typische Probleme in der Praxis
- Unterlagen sind unvollständig
- Aufenthaltszeiten werden nicht korrekt angerechnet
- Probleme beim Nachweis des Lebensunterhalts
- Verzögerungen bei der Behörde
Fehler im Antrag können zu Verzögerungen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung führen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer eines Einbürgerungsverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der zuständigen Behörde ab. Bearbeitungszeiten von 1-2 Jahren sind keine Ausnahme.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren?
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Stand Juni 2025) hängen die Anwaltskosten davon ab, wie viele Personen einer Familie einen gemeinsamen Antrag stellen:
| Anwaltskosten Verfahrensgebühr inkl. MWSt | |
| 1 Person | 1.187,62 € |
| 2 Personen | 1.580,82 € |
| 3 Personen | 1.832,00 € |
| 4 Personen | 2.139,03 € |
Die Behörde verlangt zusätzlich eine Gebühr von 255 € für erwachsene Antragsteller und 51 € für minderjährige Kinder.
Was wir für Sie tun
- Prüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen
- Strategische Vorbereitung des Antrags
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
- Übersendung der Unterlagen in Ihrem Namen an die Behörde
- Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde
- ggf. Androhung und Erhebung einer Untätigkeitsklage
Lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen. Wir sagen Ihnen klar, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie am besten vorgehen.
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