Aufenthaltstitel zur Beschäftigung
Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und möchten in Deutschland arbeiten?
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Für wen ist diese Aufenthaltserlaubnis relevant?
Auch wenn Sie die Voraussetzungen der Blauen Karte nicht erfüllen, kommt eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung für Sie in Betracht, wenn:
- Sie eine Berufsausbildung besitzen
- Sie in Deutschland arbeiten möchten
- Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben und
- Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt ist oder anerkannt werden kan
Voraussetzungen
Damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erhalten, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anerkannte Berufsausbildung
Ihre Ausbildung muss in Deutschland anerkannt sein oder mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar sein - ohne Berufsausbildung
Eine anerkannte Ausbildung benötigen Sie nicht, wenn Sie ein der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzuen: Großbritannien, USA, Kanada, Australien, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland - Konkretes Arbeitsplatzangebot
Sie benötigen ein verbindliches Jobangebot in Deutschland. - Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In vielen Fällen wird geprüft, ob die Arbeitsbedingungen angemessen sind.
Typische Probleme in der Praxis
In vielen Fällen scheitert der Antrag nicht am Gesetz, sondern an der Umsetzung. Häufige Probleme sind:
- Die Ausbildung wird nicht oder nur teilweise anerkannt
- Das Jobangebot oder die Bezahlung erfüllt die Anforderungen nicht
- Der falsche Aufenthaltstitel wird beantragt
- Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Ausländerbehörde
Was wir für Sie tun
- Prüfung Ihrer Voraussetzungen
- Bewertung Ihrer Ausbildung und Anerkennungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer passenden Antragsstrategie
- Kommunikation mit Behörden
- Vertretung im Verfahren
Mit einem gut vorbereiteten Antrag vermeiden Sie Verzögerungen und unnötige Ablehnungen.
