Strafrecht

Strafrecht

Der Beschuldigte hat zu jeder Zeit das Recht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden! (§ 137 StPO)

Gerade im Strafrecht gilt: Nur wer seine Verfahrensrechte kennt, kann sich richtig verteidigen. Je früher Sie einen Anwalt aufsuchen, desto eher können später nicht mehr korrigierbare Fehler vermieden werden. Sollte in der konkreten Situation (z.B. nach einer Festnahme) kein Anwalt für Sie erreichbar sein, empfehlen wir Ihnen dringend, von Ihrem Recht Gebrauch machen, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf zu äußern! Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

Nach erfolgter Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt und Kenntnis der be- und entlastenden Ermittlungsergebnisse kann die Verfahrenstaktik ausführlich besprochen und eine eventuell sinnvolle Stellungnahme abgegeben oder Anträge gestellt werden. Der Verteidiger kann dann beispielsweise versuchen, ggf. im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage oder den Erlass eines Strafbefehls zu erreichen.

Sofern es zu einer Hauptverhandlung kommt, kommt es darauf an, im entscheidenden Moment eine Aussage zu machen oder auch zu schweigen, Beweisanträge zu stellen, Unklarheiten in den Aussagen der Zeugen zu erkennen und natürlich die Rechtslage richtig einzuschätzen.

Neben einer etwaigen Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe müssen die möglichen Nebenfolgen im Blick behalten werden:

  • Kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?
  • Wird die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen?
  • Kann ein Wertgegenstand (z.B. ein Auto) eingezogen werden?
  • Wie wirkt sich eine Verurteilung auf eine laufende Bewährungsstrafe aus?
  • Kann die Verurteilung zu einer ausländerrechtlichen Ausweisung führen?
  • Droht ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren

Nur wer seine Rechte und die Psychologie des Strafverfahrens kennt, kann seine Verteidigung entsprechend gestalten.

Der Beschuldigte hat zu jeder Zeit das Recht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden! Sie sollten von Ihrem Recht Gebrauch machen!

Das Strafrecht wird bei uns von Rechtsanwältin Gudrun Noack betreut.

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