Versicherungsrecht
Versicherungen gibt es zur Absicherung fast aller Lebens- und Gefahrenlagen. Sowohl Gesellschaften als auch Privatleute haben meistens einige – mehr oder weniger wichtige – Versicherungsverträge – stets in der Hoffnung, dass der Versicherungsfall nicht eintreten möge und die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muss.
Wenn sich aber das versicherte Risiko verwirklicht (so die juristisch positive Ausdrucksweise für den unglücklichen Umstand, dass der Schaden eingetreten ist) richtet sich die Hoffnung auf eine unkomplizierten Schadensregulierung durch die Versicherung.
Hierbei kann es zahlreiche Probleme geben, bei denen juristische Beratung und Unterstützung gefragt ist, denn Sie müssen sich mit den Experten auf Seiten der Versicherung streiten.
Die möglichen Probleme sind vielfältig:
- der wirksame Abschluss eines Versicherungsvertrages,
- der Vorwurf der Obliegenheitsverletzung,
- die richtige Ermittlung des Schadensumfanges (evtl. durch technische und medizinische Gutachter und Sachverständige),
- die Beachtung von Fristen
- Fragen der wirksamen Vertragsbeendigung
Diese sind bestimmt durch die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Versicherungssparten und Vertragsgestaltungen.
Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- private Berufsunfähigkeitsversicherung ( bzw. Dienstunfähigkeit bei Beamten),
- BU-Zusatzversicherung,
- private Krankenversicherung,
- Krankentagegeldversicherung,
- private Unfallversicherung sowie
- den Sachversicherungen (z.B. Hausrat-, Wohngebäude- und Feuerversicherung).
Fragestellungen im Bereich der Kfz-Versicherung (Kasko/Haftpflicht) werden häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auftauchen und sind dem Straßenverkehrsrecht zuzuordnen.
Der Bereich Versicherungsrecht wird bei uns von Rechtsanwältin Gudrun Noack betreut.