Familienrecht
Laut Statistik wird jede dritte Ehe geschieden. Die Folgen sind oft gravierend, nicht nur emotional. Trennung, Vermögen, Unterhalt, neue Umgangsregelungen mit Kindern: Viele Fragen stellen sich den Betroffenen und ohne anwaltliche Beratung ist man dann schnell „schlecht beraten“.
Das Familienrecht berührt alle rechtlichen Belange von ehelichen und nichtehelichen Lebenspartnerschaften.
Zu typischen Themen gehören:
Ehe und Lebenspartnerschaften
- Zusammenleben ohne Trauschein
- Eheverträge oder Verträge nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz – was kann man regeln, was kann man nicht regeln?
- Haftung für den Ehe- und Lebenspartner
- Trennung, Scheidung und sich daraus ergebende Folgen
- Zugewinnausgleich
- Steuerliche Folgen
Unterhaltsfragen, Vermögen
- Unterhaltsansprüche zwischen den Parteien Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Hausratsaufteilung
- Ehewohnung
Eheliche und nichteheliche Kinder
- Unterhaltsfragen
- Elterliche Sorge, Kindschafts- und Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Adoptionsrecht
Bei Scheidungen und Trennungen ist es oft unumgänglich, sich anwaltlich informieren und beraten zu lassen, denn diese Schritte sind nicht selten mit einschneidenden Folgen für das weitere Leben verbunden, die allein nicht immer bewältigt werden können.
Im Falle einer Scheidung besteht ein sogenannter „Anwaltszwang“, das heißt, ein Scheidungsantrag beim Familiengericht muss von einem Anwalt oder von einer Anwältin vorbereitet und eingereicht werden. Bei fehlendem oder geringem Einkommen kann für das Scheidungsvefahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) gewährt werden.
Darüber hinaus behandelt das Familienrecht eine Reihe weiterer Rechtsbereiche, die oft sehr vielschichtig und schwierig sind. An dieser Stelle seien genannt:
- Altersvorsorge treffen – Patiententestament, Vorsorgevollmacht etc.
- Betreuungsrecht
- Kindesentführungen
- Häusliche Gewalt
Familienrechtliche Mandante werden bei uns von Rechtsanwältin Gudrun Noack betreut.