Asylverfahren
Wenn Sie einen Asylantrag stellen, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob
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- Ihnen internationaler Schutz gewährt wird (Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärer Schutz),
- Sie einen Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz haben,
- Abschiebungsverbote bestehen.
Die Ablehnungsgründe für Asylanträge sind vielfältig:
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- Deutschland ist nach der Dublin III-Verordnung nicht für das Asylverfahren zuständig
- Ihnen wurde bereits in einem anderen sicheren Land ein Aufenthaltsstatus zuerkannt
- mangelnde Gefahren im Herkunftsland
- Ihrem Verfolgungsschicksal wird nicht geglaubt.
Auch nach Zuerkennung eines Schutzstatus in Deutschland kann dieser wieder entzogen werden, weil sich beispielsweise die Umstände im Heimatland geändert haben.
Wenn Sie möchten, dass wir Sie im Asylverfahren vertreten, füllen Sie bitte unser Onlineformular aus.
Im Asylverfahren vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht Marten Kaspar.