Migrationsrecht
Der Rat eines Spezialisten ist gerade im Migrationsrecht unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördlichen Weisungen zur Ermessensausübung sind sehr unübersichtlich, unterliegen ständigen Änderungen und hängen zum Teil vom Herkunftsland ab. EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen, die Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betreffen.
Aufenthaltsrecht
- Visum
- Remonstration bei der Botschaft
- Klage beim Verwaltungsgericht Berlin
- Aufenthaltserlaubnis
- für Selbständige, Freiberufler und Künstler
- für Akademiker (BlueCard/Blaue Karte-EU)
- für Personen mit Berufsausbildung
- für Studenten und Absolventen
- zur Familienzusammenführung
- aus humanitären Gründen
- unbefristete Aufenthaltstitel
- Freizügigkeit für EU-Bürger
- Asylverfahren
- Duldung
- Ausweisung / Einreisesperre
- Abschiebung
- illegale Einreise
- illegaler Aufenthalt
- Verstoß gegen die räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen (sog. Residenzpficht)
- Scheinehe
- Einschleusen von Ausländern
Häufig kommt es darauf an, zur richtigen Zeit den richtigen Antrag zu stellen. Hierzu brauchen Sie den Rat eines Spezialisten!
Im Migrationsrecht beraten und vertreten Sie unsere Fachanwälte für Migrationsrecht Sven Hasse und Marten Kaspar.